Sterbevorsorge
Für Bestattungen müssen Sie je nach Art und Leistungen durchschnittlich zwischen 5.000 und 9.000 Euro einplanen; es kann aber auch teurer werden. Um zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass die Hinterbliebenen nicht für diese Kosten aufkommen müssen, kann eine Sterbeversicherung abgeschlossen werden. Diese kostet üblicherweise monatliche Beiträge, läuft teilweise Jahrzehnte und sichert nur einen bestimmten Betrag für den Todesfall ab. Im Regelfall gilt zudem eine bestimmte Wartezeit, während derer die Leistung noch nicht in Anspruch genommen werden kann.
Für einen Sachwert gilt dies jedoch nicht. Hier setzt die alternative Idee des Bestattungsgoldes an.
Bestattungsgold
Kaufen Sie stattdessen einen oder mehrere LBMA-zertifizierte Goldbarren und lagern Sie diese zu Hause oder in einem Schließfach ein! Der Sachwert befindet sich damit komplett in Ihrem Vermögen. Über das Gold treffen Sie eine sogenannte Verfügung von Todes wegen: Mit Ihrem Tod geht das Gold in das Vermögen des Begünstigten über mit Ihrem Wunsch, das Gold zu veräußern und den Erlös für den Ausgleich der Bestattungskosten zu verwenden. Bei der Kaufabwicklung, der Einlagerung und der Erstellung der Verfügung sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Natürlich unterliegen Goldpreise Schwankungen. Von daher ist entscheidend, dass und zu welchem Preis das Gold im Todesfall veräußert werden kann. Zudem entstehen zusätzliche Kosten beim Goldkauf und seiner Veräußerung sowie – falls gewünscht – bei der Einlagerung und gegebenenfalls der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Vergleichen Sie dies mit dem Modell der Sterbeversicherung: Bei einer monatlichen Rate in Höhe von 30 Euro haben Sie nach 20 Jahren ohne Beitragsdynamisierung bereits 7.200 Euro eingezahlt, mit Dynamisierung sogar noch weit mehr. Der (schwankende) Sachwert des Bestattungsgoldes ist hingegen von Anfang an in Ihrem Vermögen! Und falls Sie zu Lebzeiten das Gold vorzeitig verkaufen wollen, so steht Ihnen dies frei. Denn Sie entscheiden, worüber Sie von Todes wegen verfügen und worüber nicht (mehr).
Kosten und Risiken
Die Kosten sind zum einen davon abhängig, wo Sie wann Ihr Gold kaufen. Zum anderen fallen gegebenenfalls jahrelang Kosten an für die Einlagerung in das Bankschließfach an (welches ein Sammelschließfach sein kann, was wiederum eine Kostenteilung ermöglicht). Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung, fallen zusätzlich Anwaltsgebühren an. Neben den Kosten besteht das hauptsächliche Risiko darin, dass nicht absehbar ist, wann und zu welchem Preis der Begünstigte das Bestattungsgold veräußern wird (Wertentwicklung).
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung dieses Modells inklusive der Kostenermittlung je nach Ihrem individuellen Bedarf. Rufen Sie uns an oder schreiben uns.
