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Sterbevorsorge

Eine gute Beerdigung kostet gutes Geld.
Das war schon immer so und das wird auch immer so sein.

Sorgen Sie am besten schon heute vor und entlasten Sie Ihre Lieben!

Unsere Idee

Aktuell sollten Sie für eine Beerdigung mindestens 6.000 Euro einplanen.
100 Gramm Gold haben in etwa diesen Gegenwert (Stand: Ende Februar 2023).

Kaufen Sie heute das Gold für Ihre Bestattung und lagern Sie es sicher ein. Dabei
lassen Sie sich anwaltlich vertreten. Für Ihren Todesfall verfügen Sie, dass das Gold
an eine Person zu übereignen ist, die damit für Ihre Beerdigungskosten aufkommt.

Ihr Vorteil

Gold ist ein Sachwert, den Sie jederzeit verkaufen lassen können. Im Gegensatz zur
Sterbeversicherung fällt daher keine Wartezeit an! Zwar unterliegt auch der Goldpreis
Schwankungen, aber insbesondere in Krisenzeiten behält das Edelmetall meistens
seinen Wert oder steigert ihn sogar.

Für mehr Informationen scrollen Sie nach unten…


Sterbevorsorge

Für Bestattungen müssen Sie je nach Art und Leistungen durchschnittlich zwischen 5.000 und 9.000 Euro einplanen; es kann aber auch teurer werden. Um zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass die Hinterbliebenen nicht für diese Kosten aufkommen müssen, kann eine Sterbeversicherung abgeschlossen werden. Diese kostet üblicherweise monatliche Beiträge, läuft teilweise Jahrzehnte und sichert nur einen bestimmten Betrag für den Todesfall ab. Im Regelfall gilt zudem eine bestimmte Wartezeit, während derer die Leistung noch nicht in Anspruch genommen werden kann.

Für einen Sachwert gilt dies jedoch nicht. Hier setzt die alternative Idee des Bestattungsgoldes an.

Bestattungsgold

Kaufen Sie stattdessen einen oder mehrere LBMA-zertifizierte Goldbarren und lagern Sie diese zu Hause oder in einem Schließfach ein! Der Sachwert befindet sich damit komplett in Ihrem Vermögen. Über das Gold treffen Sie eine sogenannte Verfügung von Todes wegen: Mit Ihrem Tod geht das Gold in das Vermögen des Begünstigten über mit Ihrem Wunsch, das Gold zu veräußern und den Erlös für den Ausgleich der Bestattungskosten zu verwenden. Bei der Kaufabwicklung, der Einlagerung und der Erstellung der Verfügung sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

Natürlich unterliegen Goldpreise Schwankungen. Von daher ist entscheidend, dass und zu welchem Preis das Gold im Todesfall veräußert werden kann. Zudem entstehen zusätzliche Kosten beim Goldkauf und seiner Veräußerung sowie – falls gewünscht – bei der Einlagerung und gegebenenfalls der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Vergleichen Sie dies mit dem Modell der Sterbeversicherung: Bei einer monatlichen Rate in Höhe von 30 Euro haben Sie nach 20 Jahren ohne Beitragsdynamisierung bereits 7.200 Euro eingezahlt, mit Dynamisierung sogar noch weit mehr. Der (schwankende) Sachwert des Bestattungsgoldes ist hingegen von Anfang an in Ihrem Vermögen! Und falls Sie zu Lebzeiten das Gold vorzeitig verkaufen wollen, so steht Ihnen dies frei. Denn Sie entscheiden, worüber Sie von Todes wegen verfügen und worüber nicht (mehr).

Kosten und Risiken

Die Kosten sind zum einen davon abhängig, wo Sie wann Ihr Gold kaufen. Zum anderen fallen gegebenenfalls jahrelang Kosten an für die Einlagerung in das Bankschließfach an (welches ein Sammelschließfach sein kann, was wiederum eine Kostenteilung ermöglicht). Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung, fallen zusätzlich Anwaltsgebühren an. Neben den Kosten besteht das hauptsächliche Risiko darin, dass nicht absehbar ist, wann und zu welchem Preis der Begünstigte das Bestattungsgold veräußern wird (Wertentwicklung).

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung dieses Modells inklusive der Kostenermittlung je nach Ihrem individuellen Bedarf. Rufen Sie uns an oder schreiben uns.