Ruhe in Frieden, diesen Begriff kennen wir alle und bringen ihn in Verbindung mit dem Tod. Irgendwann wird man dies auch mit unserem Tod in Verbindung bringen. Ruhe in Frieden heißt aber auch, dass man zu Lebzeiten wichtige Dinge für den Nachlass geregelt haben sollte, damit neben dem menschlichen Verlust nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen, so Rechtsanwalt Daniel Blazek aus Bielefeld.
Mit meinem Konzept können Sie einen wichtigen Teil Ihres Nachlasses regeln, ihre Bestattung. Sterben ist teuer; jeder, der einmal in seiner Familie damit konfrontiert war, kennt diese Erfahrung.
Natürlich kann man eine Sterbeversicherung abschließen für genau diesen Fall, aber Sterbeversicherungen werden nahezu jedes Jahr teurer, denn man muss diese an die Inflation anpassen, um die Entwertung des Geldes abzufangen.
Gold hingegen ist ein Sachwert. Und wir wissen, Sachwerte werden mit der Inflation teurer, schaffen damit ihren eigenen Inflationsausgleich. Mit 100 Gramm Gold können sie heute ihre Bestattungskosten regeln.
In meiner Funktion als Rechtsanwalt fungiere ich für sie als Treuhänder. Ich wache sowohl darüber, dass das Gold da ist, als auch die Übergabe an die Person, die Sie mir in unserem Treuhandvertrag benennen, korrekt abläuft. Das muss noch nicht einmal ein Mitglied der eigenen Familie sein.
Gegen Vorlage des Totenscheins übergebe ich dann den 100 Gramm-Goldbarren an die von Ihnen bestimmte Person. Diese wiederum kann anschließend den Sachwertgold in den Geldwert umtauschen, um davon die Bestattungskosten zu bezahlen.